Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes - Umgang mit dem Presserat
Jede Person kann sich beim Presserat über Zeitungen, Zeitschriften und redaktionelle Inhalte von Online-Diensten von Verlagen beschweren.
Die Beschwerde ist kostenlos und auch Vereine, Verbände etc. sind hierzu berechtigt.
Weitere Themen über:
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Organisation des Deutschen Presserats
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Aufgaben und Ziele
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Wie beschwere ich mich richtig beim Deutschen Presserat?
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Grundsätze und Richtlinien für einen fairen Journalismus und Wahrung der journalistischen Berufsethik
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Pressekodex
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Verlauf des Beschwerdeverfahrens
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Sanktionsmöglichkeiten
Bitte beachten Sie zu diesem Thema den Artikel "Rechtliche und rechtspolitische Aussagen von Nicole Munk". Weitere Informationen zum Presserat finden Sie auf der Seite www.presserat.de (Beschwerdeformular)
Seminaranfragen richten Sie bitte über das Kontaktformular an die Referentin.
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